Corona – welche Regelungen gelten für meinen Verein?
(Stand: 26. November 2021)
Das Tempo des Infektionsgeschehens nimmt weiter zu. Auch die gesetzlichen Gegenmaßnahmen werden in kurzen Abständen angepasst. Für Engagierte und Ehrenamtliche lohnt daher ein genauer Blick auf die aktuellen Regelungen in ihrem Bundesland.
Im Folgenden finden Sie die derzeit geltenden Verordnungen der Länder – diese bieten die verlässlichste Auskunft zum rechtlichen Rahmen der Vereinsarbeit. Beachten Sie hier die Abschnitte zu den Bereichen, in denen Sie sich engagieren (Sport, Kultur, Bildung etc.), darüber hinaus können die Regelungen etwa zu Gaststätten (Stichwort: Vereinsheim) relevant sein sowie Vorgaben zu Reisen, Beherbergungen usw. Zusätzlich haben wir die Internetseiten der Landessportbünde verlinkt, die über die aktuellen Corona-Regelungen informieren und Tipps zum Engagement im Sport unter Corona-Bedingungen bereithalten.
Allgemeine Informationen zur Corona-Pandemie:
Mehr Informationen zu aktuellen Regelungen findet Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Weiterhin kann die NINA-App des BBK für Informationen zu den Regelungen in Ländern und Regionen empfohlen werden.
Übersicht nach Bundesländern
Baden-Württemberg
Corona-Verordnung (gilt ab 24.11.2021)
Aktuelle Informationen des Landessportverbands Baden-Württemberg
Brandenburg
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen (gilt ab 24.11.2021)
Hinweise der Landesregierung für den Sport (gilt ab 15.11.2021)
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Corona-Schutzverordnung (gilt ab 24.11.2021)
Aktuelle Informationen des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Corona-Bekämpfungsverordnung (gilt ab 24.11.2021)
Saarland
Sachsen-Anhalt
Corona-Eindämmungsverordnung (gilt ab 24.11.2021)
Schleswig-Holstein
Kontakt
Sie haben Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen? Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an
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