Die aktuell häufigsten Fragen zum Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein ist ein Projekt im Bereich Wissen und Weiterbildung „Fit im Ehrenamt“
des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve

Wer ist für den Datenschutz im Verein verantwortlich?

Diese Frage lässt sich ganz leicht beantworten: Sie der Vorstand und Ihre Kollegen

Die Datenschutz-Verantwortung liegt immer beim Vorstand.
Er ist die sogenannte verantwortliche Stelle. Ist im Verein kein Datenschutzbeauftragter bestellt, hat der Vereinsvorstand die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten anders sicherzustellen | § 4g IIa

Der Vorstand haftet für Schadensersatzansprüche (§§ 7, 8)  bei unzulässiger oder unrichtiger

Erhebung
Verarbeitung
Nutzung

der personenbezogener Daten. Siehe auch Bußgeld-und Strafvorschriften (§§ 43, 44 BDSG)

 

Folgen bei Verstößen
Staatliche Verfolgung

Rechte der Aufsichtsbehörden

  • Untersuchungsbefugnisse
  • Abhilfebefugnisse
  • Genehmigungsbefugnisse

Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde müssen

  • wirksam, verhältnismäßigund abschreckend sein
  • Können alternativ oder kumulativ zu weiteren Maßnahmen verhängt werden
  • Bei der Verhängung und der Höhe der Bußgelder werden verschiedene Faktoren berücksichtigt,
    z.B. Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, entstandener Schaden, frühere Verstöße, Kooperationsbereitschaft ggü. Aufsichtsbehörden etc.
  • Bis zu20 Mio. EUR oder auch 4 Prozent des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Strafrechtliche Verfolgung

Rechtsverfolgung durch Betroffene

  • Schadensersatzklagen, (Art. 82 DS-GVO) auf den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens
  • Rechte gegen die Aufsichtsbehörden

FRAGEN ODER ANREGUNGEN? Wir sind gerne für Sie da: info@bvve.de

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Präsident: Hans-Jürgen Schwarz | Registergericht Freiburg: VR 701189 | Telefon: +49 7531-369 58 52

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