Die aktuell häufigsten Fragen zum Datenschutz im Verein
Datenschutz im Verein ist ein Projekt im Bereich Wissen und Weiterbildung "Fit im Ehrenamt" des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve
Braucht mein Verein ein Datenschutz-Management-System?
In der DSGVO gilt hier ganz neu die Beweislastumkehr: Organisationen müssen jetzt aktiv nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitungen datenschutzkonform sind (die sog. Rechenschaftspflicht“) Dokumentationspflichten sollen dies sicherstellen. Die Verantwortliche Stellen (sie als Verein vertreten durch den Vorstand) haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis erbringen zu können, dass bei der Datenverarbeitung die DSGVO eingehalten wird. Die Anwendung eines geeigneten Datenschutz-Management-System ist deshalb unabdingbar.
FAZIT: Schriftliche Regelungen zum Datenschutz Den Verein trifft die Pflicht, die Grundzüge der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung schriftlich festzulegen. Satzungsregelungen: Entsprechend den Anforderungen sollten die Datenschutzregelungen in die Vereinssatzung aufgenommen oder in einem gesonderten Regelwerk niedergelegt werden. Für Letzteres gibt es keine feste Bezeichnung; am gebräuchlichsten sind noch die Begriffe „Datenschutzordnung“, „Datenschutzrichtlinie“ oder „Datenverarbeitungsrichtlinie“. Die Datenschutzordnung kann, wenn die Vereinssatzung nichts anderes bestimmt, vom Vorstand oder von der Mitgliederversammlung beschlossen werden und muss nicht die Qualität einer Satzung haben.
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