Die aktuell häufigsten Fragen zum Datenschutz im Verein
Datenschutz im Verein ist ein Projekt im Bereich Wissen und Weiterbildung „Fit im Ehrenamt“
des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve
Wer ist für den Datenschutz im Verein verantwortlich?
Diese Frage lässt sich ganz leicht beantworten: Sie der Vorstand und Ihre Kollegen
Die Datenschutz-Verantwortung liegt immer beim Vorstand.
Er ist die sogenannte verantwortliche Stelle. Ist im Verein kein Datenschutzbeauftragter bestellt, hat der Vereinsvorstand die Aufgaben desDatenschutzbeauftragten anders sicherzustellen | § 4g IIa
Der Vorstand haftet für Schadensersatzansprüche (§§ 7, 8) bei unzulässiger oder unrichtiger
• Erhebung
• Verarbeitung
• Nutzung
der personenbezogener Daten. Siehe auch Bußgeld-und Strafvorschriften (§§ 43, 44 BDSG)
Folgen bei Verstößen
Staatliche Verfolgung
Rechte der Aufsichtsbehörden
- Untersuchungsbefugnisse
- Abhilfebefugnisse
- Genehmigungsbefugnisse
Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde müssen
- wirksam, verhältnismäßigund abschreckend sein
- Können alternativ oder kumulativ zu weiteren Maßnahmen verhängt werden
- Bei der Verhängung und der Höhe der Bußgelder werden verschiedene Faktoren berücksichtigt,
z.B. Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, entstandener Schaden, frühere Verstöße, Kooperationsbereitschaft ggü. Aufsichtsbehörden etc. - Bis zu20 Mio. EUR oder auch 4 Prozent des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Strafrechtliche Verfolgung
Rechtsverfolgung durch Betroffene
- Schadensersatzklagen, (Art. 82 DS-GVO) auf den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens
- Rechte gegen die Aufsichtsbehörden
FRAGEN ODER ANREGUNGEN? Wir sind gerne für Sie da: info@bvve.de
Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve.de | Mail: info@bvve.de
Präsident: Hans-Jürgen Schwarz | Registergericht Freiburg: VR 701189 | Telefon: +49 7531-369 58 52