Die aktuell häufigsten Fragen zum Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein ist ein Projekt im Bereich Wissen und Weiterbildung „Fit im Ehrenamt“
des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve

Wann braucht ein Verein einen Datenschutzbeauftragten?

Nach dem BDSG § 4 ist ein Datenschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen, wenn mindestens eine dieser drei nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Analoge-Datenverarbeitung: Im Verein werden alle personenbezogenen Daten ausschließlich auf Papier bearbeitet (also ohne Computer und EDV) und damit sind in der Regel 20 oder mehr Personen beschäftigt.
  • Digitale-Datenverarbeitung: In der Regel arbeiten mindestens 10 Personen im oder für den Verein ständig mit personenbezogenen Daten, die in Computern oder IT-Anlagen gespeichert sind.
    Achtung
  • Es besteht immer eine Pflicht zur Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5 BDSG). Das ist vor allem dann der Fall, wenn „besondere Arten von personenbezogenen Daten“ bearbeitet, verarbeitet werden oder die Verarbeitung personenbezogener Daten dazu bestimmt ist, die Persönlichkeit des Betroffenen einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens zu bewerten. Dies sind zum Beispiel Angaben zur rassischen und ethnischen Herkunft, politischen Meinung, religiösen oder philosophischen Über-zeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. z.B.  bei Koronarsport, Selbsthilfegruppen, oder sie erfassen im Mitgliedsantrag als Pflichtfeld die Religionszugehörigkeit.

WICHTIG: Es ist unerheblich dabei, ob die Tätigkeit vergütet wird oder ehrenamtlich erfolgt. Es kommt auch nicht auf die Anzahl der Mitglieder an, sondern auf die Anzahl der Zugriffsberechtigten auf die personenbezogenen Daten. Egal ob es sich um Ehrenamtliche, Festangestellte, Aushilfen, Praktikanten, Leiharbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte handelt. 

 

FRAGEN ODER ANREGUNGEN? Wir sind gerne für Sie da: info@bvve.de

Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve.de  | Mail: info@bvve.de  
Präsident: Hans-Jürgen Schwarz | Registergericht Freiburg: VR 701189 | Telefon: +49 7531-369 58 52

(c) Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve 10-2017