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Bussgelder-DSGVO-aktuell

Bussgelder-DSGVO-aktuell

Aktuelle Bußgelder die verhängt wurden | Deutschland

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Recht auf Vollständigkeit

10.03.2021 300.000 € VfB Stuttgart 1893 AG DE Fahrlässige Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht.
03.03.2021 200 € Privatperson DE Unverschlüsselte E-Mail mit Beweismaterial zu Verkehrsverstößen an die Bußgeldabteilung der Stadt Magdeburg. 
17.02.2021 260.000 € KiKxxl GmbH DE Unerlaubte Telefonwerbung ohne Prüfung der Einwilligung und trotz Widerspruchs der Betroffenen.
11.02.2021 250.000 € mivolta GmbH DE Unerlaubte Telefonwerbung im Zusamenhang mit Energieversorgung und unterstellte Vertragabschlüsse. 
10.02.2021 148.000 € Vodafone NRW GmbH DE Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung. 
08.01.2021 10.400.000 € notebooksbilliger.de AG DE Unrechtmäßige Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. 
04.01.2021 145.000 € Cell it! GmbH & Co. KG DE Unerlaubte Telefonwerbung ohne Einwilligung der Betroffenen und Inrechnungstellung von Zusatzdienstleistungen. 
01.10.2020 35.258.708 € H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG DE Bespitzelung hunderter Mitarbeiter des Service Centers Nürnberg. 
03.09.2020 8.000 € Rechtsanwalt DE Unerlaubte Verarbeitung der Daten eines mutmaßlichen Schuldners und eines unbeteiligten Ehepaars. 
17.07.2020 145.000 € mobilcom-debitel GmbH DE Unerlaubte Werbeanrufe ohne wirksame Einwilligung. 
30.06.2020 1.240.000 € AOK Baden-Württemberg DE Verwendung der Daten von 500 Gewinnspielteilnehmern für Werbezwecke. 
03.04.2020 6.000 € Berliner Landesverband der NPD DE Veröffentlichung der Kontaktdaten von Flüchtlingshelfern über Google Maps. 
24.03.2020 50.000 € Unternehmen DE Fehlender AV-Vertrag und Verstoß gegen Transparenz- und Verständlichkeitsgebot. 
24.03.2020 12.000 € Betreiber eines Schwimmbades DE Unerlaubte Videoüberwachung in Schwimmbad, fehlender AV-Vertrag und keine Benennung eines DSB. 
14.03.2020 229 € LKW-Fahrer DE Betrieb einer Dashcam im Straßenverkehr und Veröffentlichung von Aufnahmen über Youtube. 
11.03.2020 2.000 € Restaurant DE Unerlaubte Kameraüberwachung des Gastraumes eines Restaurants. 
13.02.2020 51.000 € Facebook Germany GmbH DE Unterlassene Mitteilung über den Wechsel des Datenschutzbeauftragten. 
13.02.2020 20.000 € Hamburger Verkehrsverbund GmbH DE Verspätete Meldung einer Datenpanne an betroffene Personen und Aufsichtsbehörde. 
30.01.2020 100.000 € Lebensmittelhandwerksunternehmen DE Unzureichender Schutz personenbezogener Daten in einem Bewerberportal. 
Datenschutz im Verein – keine nur nebensächliche Sache! Hohe Bußgelder drohen auch hier!

Datenschutz im Verein – keine nur nebensächliche Sache! Hohe Bußgelder drohen auch hier!

Autorin: Sonali Mhalas-Bartels Ass. jur. | ehrenamtliche Justiziarin im bvve e.V. | 15.01.2021

Beim Umgang mit personenbezogenen Daten in Vereinen gelten die gleichen Anforderungen wie in Unternehmen! Unterschätzen Sie das als Vorstand nicht!

„Ach, wir sind doch nur ein Verein – was interessiert uns der Datenschutz!!!

„Bei den paar Daten brauchen wir das doch nicht zu beachten, was da zum Datenschutz gefordert ist!!!“

Das erreicht uns oft als Kommentar zu dem Thema.

Leider alles falsch!

Auch Sie im Verein unterliegen den gesamten Anforderungen im und zum Datenschutz, der DSGVO- Datenschutzgrundverordnung, die seit dem Jahr 2018 vollumfänglich in Vereinen und Unternehmen anzuwenden ist.

Da gilt zum einen, dass personenbezogene Informationen dürfen nur berechtigten Personen zugänglich sein dürfen. Bei besonders schützenswerten Personendaten und vertraulichen Informationen sind sogar erhöhte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Das „kannst du mal schnell eben“ welches eine „berechtige“ Person einer „unberechtigten“ Person im Verein gern zu ruft, ist nun nicht mehr so ohne weiteres möglich.

  • Das wirft in der praktischen Vereinsarbeit immer wieder Fragen auf:
  • Darf der Sporttrainer Daten von Kindergruppen weitergeben? An wen und wie?
  • Darf der Vorstand Aufgaben delegieren, wenn er selbst keine Zeit hat? Und wie muss er das machen?
  • Was ist mit der Nutzung von privaten Mailaccounts oder privaten Rechnern für die Vereinsarbeit?
  • Wie und wo lagert man alle Unterlagen?

Gemäß der DSGVO dürfen Sie nicht den Schnipsel eines Dokuments, auf dem personenbezogene Daten sind, einfach so in Ihrer Wohnung oder in der Geschäftsstelle des Vereins herumliegen lassen.

Sie müssen garantieren, das personenbezogene Daten nicht unberechtigt weitergegeben werden und das alle betroffenen Personen über die Datennutzung informiert sind und alle nötigen Einwilligungen vorliegen.

Sie riskieren hohe Bußgelder und müssen sich gegebenfalls Haftungsfragen stellen.

Dazu sollten Sie in Ihrem Verein nun spätestens anfangen, alle datenschutzrechtlichen Vorschriften zu prüfen und umzusetzen – wohlgemerkt, das Datenschutzrecht unterscheidet nicht zwischen millionenschweren Unternehmen und dem Verein mit 10 Mitgliedern.

 

Checken Sie, ob alle Ihre Datenverarbeitungsprozesse ordnungsgemäß laufen, ob Sie alle Datenflüsse erfasst haben, die Website alle erforderlichen Informationen enthält und alle Vorstände und ggf. Mitarbeiter zu dem Thema sensibilisiert sind.

Das kann Ihnen zur schnellen Orientierung dienen (ist aber nicht abschließend):

 

Kurzcheck für den Vereinsvorstand:

  • Satzung und Vereinsordnungen auf aktuellem Stand und sicher gestaltet
  • Mitgliederdaten sicher und ordnungsgemäß aufbewahrt
  • Datenschutzbeauftrager oder -koordinator bestimmt (jedenfalls verantwortliche Person)
  • Trennung von privaten- und Vereinsdaten auch elektronisch
  • Alle erforderlichen Einwilligungen (Vorstand, Mitglieder, Mitarbeiter) und Informationen vorhanden
  • Alle Auftragsverarbeitungs-Verträge vorhanden
  • Webseite ordnungsgemäß gestalten, auch bezüglich Impressum und Datenschutzerklärung
  • Alle erforderlichen Stellen im Verein zum Thema Datenschutz sensibilisiert
  • Lösungen bei Datenpannen vorhanden
  • Datenschutzhandbuch vollständig vorhanden
  • Hat man am Ende noch Fälle mit Auslandsbezug

 

 

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Verein rechtssicher und datenschutzkonform aufzustellen – einige Corona Ausnahmeregelungen zu Mitgliederversammlungen und Vorstandsbeschlüssen können Ihnen dieses Jahr dabei helfen.

 

 

Bleiben Sie gesund –

 

Ihr bvve – Team