Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. steht für die spartenübergreifende Förderung von
Sport | Kunst | Kultur | Freizeit | SozialesDer Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes
… ist der gemeinnützige und unabhängige
Dachverband für die Vereine und das Ehrenamt
… wir engagieren uns spartenübergreifend
für alle Vereine und Ehrenamtliche
Unser Tun für Sie …
• Beratung und Consulting für Vereine, Stiftungen, NPOs, ehrenamtliche Organisationen | in den Schwerpunkten Datenschutz, Digitalisierung und Satzungsrecht
• DSGVO direkt | Übernahme der Stellung des Datenschutzbeauftragten
• Akademie | Vorträge, Seminare, Aus- und Fortbildung für Bildung und Wissen für Vereine und NPOs
• Lobby | der bvve als Sprachrohr in Politik und Wirtschaft
Ihr Kontakt zu uns …
Der 3te Sektor steht im Ausverkauf der Energiekrise!!!
… gerne veröffentlichen wir an dieser Stelle den Hilferuf des Badischen Sportbundes Nord e.V. | 30.09.2022
„Steigende Energiepreise sind ein Faktor, der vielen Vereinen zunehmend Probleme bereitet. In einigen Fällen nehmen diese bereits existenzbedrohende Ausmaße an. Während die Regierung zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen und Branchen mit mittlerweile drei Entlastungspaketen bereits konkrete Unterstützung zugesichert hat, blieb der organisierte Sport als größte zivilgesellschaftliche Personenvereinigung des Landes bei den Hilfen bisher unberücksichtigt. In einem Offenen Brief, der von über 570 Sportvereinen und Organisationen aus Baden-Württemberg unterzeichnet wurde, hat sich die SV Böblingen mit einem Hilferuf an die Präsidenten der drei Sportbünde in Baden-Württemberg Gundolf Fleischer (BSB Freiburg), Gert Rudolph (BSB Nord) und Andreas Felchle (WLSB) gewandt. Dieser Appell der Vereinsbasis an die Politik wird von den Sportbünden unterstützt und im Laufe des heutigen Tages an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die Ministerinnen Schopper und Hoffmeister-Kraut sowie Abgeordnete der Landes- Bundes- und Europaparlamente weiterleitet. Ziel der Initiative ist es die Politik für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, auch den organisierten Sport als wichtigen gesellschaftlichen Player nicht zu vergessen“. Tim Geißler – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Lesen Sie bitte hierzu die offenen Briefe und teilen Sie diese bitte weiter. Es geht um die Existenz zig-tausender Vereine in Deutschland
• Offener Brief Energie und Sportbünde • Brief der Sportbünde
Achtung Kostenfalle: Grundsteuereklärung - nicht unerhebliche Steuerberaterkosten
Was kostet eine Grundsteuererklärung beim Steuerberater?
Die Grundsteuererklärung – eine Herausforderung für Vereine, auch in Gebührenhinsicht
Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kann der Steuerberater für die Anfertigung der Grundsteuererklärung eine 1/20 – 9/20 einer Gebühr nach Tabelle A abrechnen. Das Honoroar ist abhängig vom Wert des Grundstücks (Gegenstandswert), wobei der Gegenstandswert mindestens 25.000,- € beträgt. Die Gebührensätze richten sich grundsätzlich nach der Mittelgebühr (5/20).
Beispiele (brutto inkl. 19% Umsatzsteuer): Ist ihr Vereinsheim 500.000 Euro wert kann ihr Steuerberater bei einer Mittelgebühr 907,67 dafür Verlangen
Immobilienwert (Euro) | Mittelgebühr StBVV (EUR) | Mindestwert StBVV (EUR) |
---|---|---|
100.000 | 473,92 | 94,78 |
500.000 | 907,67 | 181,53 |
1.000.000 | 1.290,85 | 258,17 |
5.000.000 | 4.646,65 | 929,33 |
Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Kosten, bevor Sie ihn beauftragen.
Mit besten Grüßen
Ihr Hans-Jürgen Schwarz –Präsident bvve e.V. –
Eine neue Gebühr für Vereine - Die Politik verschlimmbessert uns laufend
Digitalisierung für Unternehmen wird untersützt – Vereine stehen wieder hintenan
Das Thema Digitalisierung ist seit Corona beim Gesetzgeber präsenter denn je, vor allem auf Europäischer Ebene werden vermehrt Richtlinien geschaffen, die Online-Handlungen mehr und mehr ermöglichen sollen.
Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVZvRMG) hat vorübergehend Handlungsvorgaben gemacht, das virtuelle Versammlungen möglich sind. Dieses Gesetz tritt nun außer Kraft.
Für Unternehmen wurden nun einige Nachbesserungen auf gesetzlicher Ebene geschaffen.
Ab dem Geschäftsjahr 2022 ändert sich für Unternehmen einiges, auch im Zuge der neuen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), diese ermöglicht zB eine Online-Gründung einer GmbH bei Bargründung.
Das Thema ist insgesamt, die Möglichkeit zu eröffnen, virtuelle Anmeldungen und Verfahren über Notare laufen zu lassen.
Ein Gesetzentwurf Anfang 2022 beschäftigt sich auch mit dieser Möglichkeit für Vereine, hier gibt es aber noch keine abschließende Regelung.
Aber für Vereine gibt es eine andere neue Regelung: Die Bereitstellungsgebühr, die beim Eintrag in Vereinsregister zu entrichten ist.
Diese ersetzt die Abrufgebühr, die jeder zahlen musste, der sich eine erweiterte Information aus dem Vereinsregister über einen Verein einholen wollte.
Die Gebührenlast wird nun hiermit vom Abrufenden abgezogen und den Vereinen auferlegt.
Zwar ist derzeit die Rede von ca. 40€ pro Eintrag, aber dies ist derzeit nur eine Schätzung.
Dies ist als Einzelbetrag natürlich nicht viel, aber für einen kleinen Verein wieder eine Ausgabe, die wieder kompensiert werden muss, dies aber oft nicht möglich ist.
Hier sollte der Gesetzgeber daran erinnert werden, welche Organisationen oft in Eigenregie und mit Verwendung persönlicher Ressourcen den 3ten Sektor am Laufen halten.
Ohne die Vereine wäre vieles an sozialem Engagement nicht durchführbar und auch ein gesellschaftliches reicheres Leben wäre um einiges weniger möglich.
Quellen
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie.html
https://www.ihk.de/stuttgart/presse/magazin-wirtschaft/digitalisierungsrichtlinie-dirug–5293254
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/144-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Mit besten Grüßen
Sonali Mhalas-Bartels
Compliance und Datenschutz
Inhouse Lawyer/Unternehmensjuristin der GADE GmbH – Sponsor und Unterstützer des bvve e.V. –
Der Datenschutzbeauftragte und Konflikte mit der anderen Tätigkeit im Vorstand oder Ämtern im Verein
Datenschutzbeauftragte und Konflikte mit der Tätigkeit im Vorstand oder anderen Ämtern im Verein
Mit Inkrafttreten und der Geltung der DSGVO ergibt sich erstmals eine Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, Vereinen, Organisationen, unmittelbar aus dem Europarecht.Die DS-GVO (Art. 38 Abs. 6 Satz 2) verbietet Interessenkonflikte des Datenschutzbeauftragten.
Ein Interessenkonflikt ergibt sich regelmäßig dann, wenn der Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner sonstigen Tätigkeit für die gleiche Organisation, Unternehmen, Verein, Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt und sich insofern selbst überwachen müsste.
Wann ein „echter“ Interessenkonflikt i.S.v. Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DS-GVO vorliegt, der die Amtsübernahme ausschließt, kann im Regelfall nur im konkreten Einzelfall entschieden werden.
Generell:
Datenschutzbeauftragte dürfen innerhalb des Unternehmens keine Position innehaben, bei der sie über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Um dies sicherzustellen, ist aufgrund der strukturellen Unterschiede des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Branche stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Gleichwohl lassen sich einige Leitlinien herausarbeiten.
Geschäftsleitung, Inhaberschaft, Vorstand etc.:
Interessenkonflikte können sich nach Auffassung der Behörde regelmäßig aus der Stellung im Unternehmen oder Verein ergeben (Inhaber, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitglieder des Vorstandes)….
Leitungspersonen (Personalabteilung, IT, Marketing, Vertrieb):
Ferner sei in der Regel die Benennung von Leitungspersonen nicht zulässig: Dies gelte insbesondere für die Leitung der Personalabteilung (aufgrund der damit einhergehenden Verantwortung für den Umgang mit Beschäftigtendaten), die Leitung der IT-Abteilung (wegen der mit dieser Funktion einhergehenden Verantwortung für die technisch-organisatorischen Maßnahmen) sowie die Leitung der Marketing- oder Vertriebsabteilung (wegen der Verantwortung für den Umgang mit Kundendaten).
Hierarchisch nachgeordnete Positionen / wirtschaftliches Interesse:
Auch ist eine Benennung bei hierarchisch nachgeordneten Positionen wie etwa Beschäftigte der IT- (insbesondere mit Administratorenrechten) oder Personal-Abteilung regelmäßig unzulässig, sofern diese in der Lage seien, Datenverarbeitungsprozesse zu bestimmen oder wesentlich zu beeinflussen.
Des Weiteren ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten regelmäßig unzulässig, sofern dieser ein besonderes wirtschaftliches Interesse an dem Unternehmenserfolg hat (etwa Gesellschafter sowie Familienangehörige der Geschäftsleitung)….
IT-(Sicherheits)beauftragte:
Bei einem IT-Sicherheitsbeauftragten ist häufig ein die Benennung als Datenschutzbeauftragter ausschließender Interessenkonflikt anzunehmen…
Compliance-Beauftragte:
Auch bei Compliance-Beauftragten sowie bei den Leitern der Rechtsabteilung könne ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden. Ebenso kritisch ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu bewerten, der zugleich Mitglied oder sogar Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrates ist.
Externe DSB:
Interessenkonflikte können des Weiteren sogar bei externen Datenschutzbeauftragten auftreten. Dies kommt insbesondere in Betracht, sofern der Datenschutzbeauftragte neben seiner Tätigkeit für das betreffende Unternehmen beruflich in demselben Geschäftsbereich tätig ist, beispielhaft wenn der externe Datenschutzbeauftragte gleichzeitig IT-Dienstleistungen im Unternehmen oder Verein erbringt, oder das Unternehmen, Verein als den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter in datenschutzrelevanten Rechtsstreitigkeiten vor Gericht vertritt.
Verstöße
Des Weiteren sind Verstöße gegen die Vermeidung von Interessenkonflikten nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DS-GVO bußgeldbewehrt.
Auszug aus dem 50. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Quellen: https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/50_Taetigkeitsbericht_0.pdf
Mit besten Grüßen
Wann braucht ihr Verein einen Datenschutzbeauftragten
Wann braucht ihr Verein einen Datenschutzbeauftragten
- Vereinsgröße / Anzahl der Mitarbeiter
Die Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten (DBS) besteht für Vereine, soweit sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.Hierzu zählen insbesondere auch, nach Maßgabe des Landesdatenschutzbeauftrgten Baden-Württemberg – Dr. Brink, z.B. Wanderwarte eines Vereins, wenn dieser stehts die Kontaktdaten aufnimmt und diese z.B. in einem Dateisystem (z.B. Karteikasten oder Ordner mit Register)
- Datenschutz-Folgenabschätzung
Außerdem besteht die Pflicht zur Benennung, … Vereine die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DS-GVO unterliegen oder wenn geschäftsmäßig Daten – anonymisiert oder nicht – zum Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung übermittelt werden. - Bei Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten)
Sie haben Fragen zum Datenschutzbeauftragten (DSB), seiner Bestellung oder ob Ihr Verein einen DSB benötigt? Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen gerne per Mail an: office@bvve.de
aus dem Verband, den Vereinen und dem Ehrenamt, Engagement macht stark
Alle Information aus Seminaren, Weiterbildungen, Podcasts, der bvve-Akademie …
Die SZ: Die Pandemie hat auch Vereine wachgerüttelt Ohne Digitalisierung, das erkennen gerade viele, droht ihnen das Aus…
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserer Wissens-Herbst und Winter Offensive.
In der Mediathek der bvve-Akademie finden Sie nunmehr:
- Die Videos der Seminar-Aufzeichnung zum Anschauen „on Demand“
- den Link zum Download der Seminare Skripte
- weitere Dokumente
- den Link zum Download der eingegangen Fragen und Antworten zum Seminare / FAQ-Seite
Weit über 1.100 Seiten Wissen und Informationen sehen Ihnen hier in den Skripten der Mediathek der bvve-Akademie zur Verfügung, mit
über 1.560 Seminar-Video-Minuten für Wissen „on Demand“. Schauen Sie herein – wenn Sie noch keinen Zugang haben schreiben Sie uns:akademie@bvve.de
Ihre persönlichen Zugangsdaten sind Ihnen bereits zugegangen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich unter Seminar / Kurs Bezeichnung an akademie@bvve.de
Unser Tun ist ehrenamtlich! Auch uns fehlen personelle und zeitliche Ressourcen, hier alles optimal zu gestalten. Die Antworten für die FAQ-Dokumente werden wir sukzessive bearbeiten und einstellen. Schauen Sie deshalb einfach immer wieder in Ihre Wissen-Mediathek der bvve-Akademie herein. Wir freuen uns auf Sie.
Wir wollen es aber nicht versäumen Ihnen zu danken für: Ihre Teilnahme, Ihr ehrenamtliches Engagement und Ihre zahlreichen positiven Rückmeldungen bezüglich unseres Formates und der Informationen, die wir Ihnen bieten. Das zeigt uns, dass auch die bvve-Online-Akademie des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. der richtige Weg ist, virtuell diese wichtigen Themen in die Vereine zu bringen.
Bleiben Sie gesund und bis zum nächsten Seminar – wie freuen uns! Vielleicht auch in Bälde wieder in Präsenz.
Genießen Sie die vorweihnachtliche Zeit.
Mit besten Grüßen
Ihr Team vom bvve
Talk im bvve
Die neue Podcast Reihe
Heute im Gespräch im Gespräch: Hans-Jürgen Schwarz Präsident des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. bvve mit Frau Petra Hinderer Geschäftsführerin des Hospiz Konstanz e.V. …
Der Online Workshop| „Ihr Digitales Vereinsheim“
Alle Funktionalitäten kurz und prägnant an Grundlagenfragen und die Bestpraxis-Beispiele in 90 Minuten.
Komprimiert arbeiten wir gemeinsam online im Digitalen Vereinsheim. In eineinhalb Stunden erarbeiten wir die Grundlagen in der Dokumenten und Dateienverwaltung im DTVH
Lernen Sie die Vorteile und Anwendungsbeispiele des Digitalen Vereinsheim.
Das große Herbstprogramm in Kürze hier …
Fachtagung I „Digitalisierung der Vereine“
Notwendigkeiten, Stand der Umsetzungen, Förderungen
Wir laden die Bundes- und Landesministerien zur Fachtagung „Digitalisierung in Verein und Ehrenamt im 3ten Sektor ein!
Über die Teilnehmenden, die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden wir hier ausführlich berichten.
Die März Umfrage 2021
Umfrage an Vereine zu Vereinshilfen und
zur Digitalisierung im Verein, Ehrenamt und Bürgerengagement
Umfrage an Vereine zu Vereinshilfen und zur Digitalisierung im Verein, Ehrenamt und Bürgerengagement.
Helfen Sie uns bitte den Stand der Vereine und der Ehrenamtlichen in der Politik zu stärken. Ihre Anforderungen müssen der Maßstab der Verantwortlichen werden, zur Umfrage <hier klicken>
Aktuelles zu den Förderprogramme der Landesregierungen:
Hilfe für gefährdete Vereine – aktuelles Förderprogramm Baden-Württemberg vom 19.02.2021 – Pressemitteilung vom 19.02.2021 und Infos hier …
Das Digitale Vereinsheim im bvve | Impulsvorträge und Intensiv-Workshops
Seminare und Workshops zur DSGVO, Nachfolgefindung und Satzung …
Die FAQs des Bildungskongresses anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamtes
vom 05. Dezember 2020
„Der Spagat zwischen Tradition und Digitalisierung im Ehrenamt“
Die Brücke zwischen realer und virtueller Welt mit anschließender Fragerunde für die Teilnehmer des Kongresses.
Die Podiumsdiskussion wird durch Graf Christian Bernadotte, Präsident des Europäischen Kulturforums Mainau e.V. moderiert.
Erster interaktiver Bildungskongress zur Digitalisierung im Verein, Ehrenamt und Bürgerengagement anlässlich des Ehrenamtstages am 5. Dezember 2020 ab 10:00 Uhr
Vier Workshops und die Podiumsdiskussion sorgen für geballte und gebündelte Information für unsere 620.000 Vereine mit deren 50 Millionen Mitgliedern und den 30 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland. Die Themen der Workshops: Digitalisierung | Rechtliches und Satzung | Nachfolgefindung durch Organisationsentwicklung | Förderungen und Finanzierungen. Hier gehts zur Sonderseite
Informationen zum Internationalen-Tag-des-Ehrenamtes
Download als PDF
Grußwort Uli Burchardt
Oberbürgermeister unserer Heimatstadt Konstanz
Sehr geehrte Kongressteilnehmer und Kongressteilnehmerinnen,
was haben Vereine mit Digitalisierung zu tun? Und warum sollten sich Vereine um das Thema kümmern? Ganz einfach: weil die Digitalisierung die Welt rasant verän-dert und das Auswirkungen hat auf jeden einzelnen Verein. Das beste Beispiel ist die Kommunikation. Wer heute im Verein eine zeitgemäße, attraktive Jugendarbeit machen will, kommt um „soziale Medien“ kaum herum.
Ein anderes Beispiel ist die Datenhaltung in den Vereinen. Allzu oft werden noch kartonweise Kisten in Keller geschleppt, wenn der Vorstand wechselt. Das ist nicht nur schlecht für den Rücken, sondern auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Aber wie passte eines zum anderen, welche Bausteine gibt es auf dem Weg zum digitalen Verein zu bewältigen? Ich meine, es ist wichtig die einzelnen Bausteine auf dem Weg zum digitalen Verein zusammen zu denken und aufeinander abzustimmen. Mit der Digitalisierung sind immer auch organisatorische Fragen verbunden. Wie wollen wir zusammenarbeiten, wer administriert den Zugang zu Daten?
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Danke sagen am Tag des internationalen Ehrenamtes.
Sagen Sie als Verantwortliche aus Politik, den Stadt- und Landkreisen, den Städten und Gemeinden, den Verbänden bitte Danke an unsere Ehrenamtlichen, die Vereinsverantwortlichen und Bürgerengagierten!
Unsere 620.000 Vereine und ihre 30 Millionen ehrenamtlich Engagierten brauchen Ihre Anerkennung, Ihren Dank und Ihren Zuspruch.
Über 40 Milliarden Euro an geldwerten Ehrenamtsstunden werden jährlich durch die rund 30 Millionen Ehrenamtlichen in unseren 620.000 Vereinen in Deutschland geleistet.
Die digitale Dankesplattform erreichen Sie hier
Fortsetzung – Grußwort Uli Burchardt – Oberbürgermeister Stadt Konstanz
Ein anderes Beispiel ist die Datenhaltung in den Vereinen. Allzu oft werden noch kartonweise Kisten in Keller geschleppt, wenn der Vorstand wechselt. Das ist nicht nur schlecht für den Rücken, sondern auch datenschutzrechtlich sehr bedenklich.
Aber wie passte eines zum anderen, welche Bausteine gibt es auf dem Weg zum digitalen Verein zu bewältigen? Ich meine, es ist wichtig die einzelnen Bausteine auf dem Weg zum digitalen Verein zusammen zu denken und aufeinander abzustimmen. Mit der Digitalisierung sind immer auch organisatorische Fragen verbunden. Wie wollen wir zusammenarbeiten, wer administriert den Zugang zu Daten? Auch die Satzung der Vereine spielt dabei eine große Rolle. Sie muss den Möglichkeiten und Erfordernissen der Digitalisierung angepasst werden.
Vereine sind für die Kommunen von zentraler Bedeutung. Sie schaffen Kultur, organisieren den Sport, bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Alter zusammen, integrieren, helfen und sorgen sich um unsere Umwelt. Sie sind unverzichtbar. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass Vereine zukunftsfähig bleiben und die Digitalisierung als Chance verstehen.
Ich bin der Meinung, die öffentliche Hand darf unsere Vereine auf diesem Weg nicht alleine lassen. Unsere Vereine brauchen Unterstützung, um in einer digitalen Welt zukunftsfähig zu bleiben.
Ich freue mich, dass in Konstanz den ersten Kongress des BVVE e.V. mit diesem so wichtigen Thema stattfindet. Ich heiße Sie herzlich willkommen zum virtuellen Kongress und, vielleicht zu besseren Zeiten, auch real in Konstanz am Bodensee.
Willkommen im Verein 4.0
In Anlehnung an das Regierungsprojekt Industrie 4.0 benötigen auch wir im Verein, im Ehrenamt, im bürgerschaftlichen Engagement neue Möglichkeiten und Strategien, die das Engagement aller Beteiligten weiterbringen und vorantreiben.
Gerade durch und in der Corona Krise haben wir erfahren müssen, wie wichtig das Miteinander-Sein, das Miteinander-Tun, die Teilhabe für uns als Menschen in- und außerhalb der Vereine ist. Wir haben lernen müssen, dass ohne den virtuellen Austausch, das „Reale-Vereinsleben“ fast zum Erliegen kommt.
Der Verein online, virtuell und digital muss daher, im Einklang des realen Vereinslebens dieses verstärken und ergänzen. Hierzu benötigen wir das richtige Wissen, die richtigen Tools ebenso wie die rechtlichen Grundlagen. Deshalb haben wir das aktuelle Sommer-Herbst Programm in der bvve Akademie darauf abgestimmt. Verein 4.0 steht als gesamtheitliches Projekt für die Vereinsentwicklung für Morgen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Weiterbildungen zu den Themen:
Nachfolge | DSGVO| Der digitale Verein | Die schlanke Satzung 4.0 sind Schwerpunktthemen.
Vereine fördern | stärken | entwickeln – zukunftsfähig gestalten, sind die Ziele des bvve.
Spartenübergreifend in Sport, Kunst, Kultur, Freizeit und Sozialem.
Aktuell | finanzielle Hilfen für Vereine und Ehrenamt.
Pressemitteilung Nr. 307/2020 | 04.November 2020
von Markus Jox Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | veröffentlicht im Auftrag des Ministerium für Soziales und Integration Stuttgart
Corona-Pandemie: Land Baden-Württemberg verlängert Hilfe für gemeinnützige Vereine / Unterstützung in Höhe von bis zu 12.000 Euro für Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Not
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Wertvolle Arbeit von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen darf durch die zweite Welle nicht wegbrechen“
Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Diese Verlängerung der Unterstützung hat das Kabinett am Dienstag (3. November) beschlossen. Die Hilfe der Landesregierung richtet sich an Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, bislang keine andere finanzielle Unterstützung erhalten haben und in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration fallen. „Schon die erste Welle der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir uns auf die vielen Vereine und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Baden-Württemberg und auf das Ehrenamt verlassen können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Mittwoch (4. November) in Stuttgart. „Die meisten Vereine und Organisationen konnten sich bislang auch finanziell über Wasser halten. Allerdings wollen wir diese auch jetzt nicht im Stich lassen und haben deshalb das Hilfsprogramm verlängert. Die wertvolle Arbeit von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen darf auch durch die zweite Welle nicht wegbrechen.“
Die Unterstützung erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.
Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag kann hier online auf dem Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden.
Die bvve-Akademie – Verein 4.0
Die aktuellen Seminar-Themen zum Sommer | Herbst 2021 – Übersicht
Verein 4.0 | DSGVO Checkup – der Online Workshop |
Was sind die aktuellen Anforderungen | Wo stehen wir heute | Was prüft die Datenschutzbehörde | Aktuelle Urteile?
Wo stehen Sie mit der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Verein? Haben Sie überprüft was und ob es umfassend und richtig gemacht wurde? Erste Bussgelder treffen schon die ersten Kleinunternehmen!
Dieser Online-Workshop zeigt alles Notwendige für die Umsetzung der DSGVO und beantwortet live Ihre Fragen.Überprüfen Sie im Workshop und mit den umfangreichen Unterlagen was Sie bisher gemacht haben und ob dies rechtskonform ist.
Online-Live-Seminar
Verein 4.0 | Online zum Datenschutzbeauftragten |
Die Online-Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten für Vereine –
7 Termine im interaktiven Online-Workshop – mit Zertifikat „zum Datenschutzbeauftragten (m/w/d) für Vereine und NPOs“ gem. Artikel 37 DSGVO und §38 BDSG mit bvve-Zertifikat
Die Online-Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten für Vereine, Initiativen und Organisationen
Verein 4.0 | in 3 Tagen zum Datenschutzbeauftragten |
Herb st2021 „Datenschutzbeauftragter im Verein – 3 Tage Intensiv“ –
3 Tage Intensivseminar Datenschutz mit Zertifikat „zum Datenschutzbeauftragten (m/w/d) gem. Artikel 37 DSGVO und §38 BDSG“ mit bvve-Zertifikat DSB
Veranstaltungsorte: Konstanz | Fulda | Berlin | Augsburg | Düsseldorf | täglich 09:30 bis 17:00 Uhr
Verein 4.0 | Online-Beschäftigten-Schulung-Datenschutz
für Vorstände, Übungsleiter, Trainer, ehrenamtlich Tätige und Beschäftigte in Vereinen, Organisationen, Initiativen
Sind Ihre Vorstände, Übungsleiter, Trainer, ehrenamtlich Tätige zum Datenschutz geschult und auf das Datengeheimnis verpflichtet?
Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen muss jeder Vorstand und/oder ehrenamtliche Tätige (Helfer, Übungsleiter, Trainer…), der in seiner Funktion mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, auf den Datenschutz, die Verschwiegenheit und das Datengeheimnis geschult und verpflichtet werden.
Online-Live-Seminar mit Zertifikatsnachweis und anschließender halbstündiger Fragerunde der Teilnehmer
Verein 4.0 | Nachfolgefindung – Zukunftsfähigkeit für meinen Verein |
„Der Wurm muss dem Fisch schmecken nicht dem Angler“
Online-Seminar zum Thema „Zukunftsfähig heißt nachfolgefähig“ – Neue Vorstandsmitglieder und Ehrenamtliche zu finden, ist immer wieder eine Herausforderung im Verein.
Praxisbezogen und leicht verständlich vermitteln wir die notwendigen Anpassungen und Strukturen für die Nachfolgefindung und damit der Zukunftsfähigkeit der Vereine.
Online-Live-Seminar
Verein 4.0 | Wie geht Verein online und real? |
Wir arbeiten gemeinsam einen Tag in der Cloud. Genau die Tehmen und Dinge die für Sie wichtig sind.
Tages-Workshop zum Thema Zukunftsfähigkeit und Digitalisierung in Vereine, Organisation und Initiativen
Suchst du noch Mitmacher ? Digitalisierst du schon? Moderne Zeiten?! – „Wie mache ich meinen Verein fit für die Zukunft?“ Zukunftsfähig heißt nachfolgefähig!
Was hat Digitalisierung mit Nachfolge zu tun? Warum brauchen wir eine schlanke Satzung (Lean-Satzung), Wie geht Digitalisierung und Cloud? Was ist das „digitale Vereinsheim“?
Veranstaltungsorte: Konstanz | Koblenz | Berlin | Augsburg | | Düsseldorf | täglich 09:30 bis 17:00 Uhr
Verein 4.0 | Satzung 4.0 – schlank und flexibel – fit für Online und digital |
Online-Seminar zum Thema Satzung, als wichtigste rechtliche Grundlagen für online- und projektorientiertes Handeln. Vereinfachung durch eine strategisch durchdachte Satzung.
Auslagern in verschiedenen Richtlinien und in Ordnungen, die leicht ohne Registergericht / Vereinsregister geändert werden können.
Online-Live-Seminar
Der bvve fördert und unterstützt das größte und älteste soziale Netzwerk – die Vereine.
Der bvve – die Stimme für Ihren Verein und Engagement in Wirtschaft und Politik.
Ressourceneffizienz, ergonomische Gestaltung sind die wesentlichen Schlüsselfaktoren für das Bestehen, der Grundlagen allen sozialen Miteinanders unserer Gesellschaft –
Der Vereine, die Gruppen , die Organisationen, das Miteinander.
Die bvve-Akademie unterstützt Ihr Engagement durch neue Medien in Präsentation, Information, Kommunikation – leicht, einfach, virtuell.
Sozial und verantwortungsvoll – Unser Anspruchsdenken.
Aktuelle Pressestimmen
des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. | bvve
hier lesen …
Weitere Seminare und Workshops erfolgen mit unseren Kooperationspartnern in Städten, Kommunen, Hochschulen und Schulen, Verbänden und NOPs.
Wir freuen uns Sie auch dort begrüßen zu dürfen
Aktuelle Veranstaltungen Die Skripte und Unterlagen zu den Veranstaltungen erhalten Sie über die Registrierung hier …
Hinweis zu den Online Veranstaltungen:
Die Online-Veranstaltung führen wir im Moment mit „Zoom“ durch, Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie insoweit unter https://bundesverband.bvve.de/datenschutz.
Hintergrund für die weiteren Ausbildungen zur DSGVO :
Nach über 250 Veranstaltungen und über 10.000 TeilnehmerInnen in 2018/2019:
In unseren Erhebungen wurde deutlich, dass die Vereinsverantwortlichen sich zwar mit der DSGVO auseinandergesetzt haben aber auch ein Jahr danach über 70% noch nicht wesentliche DSGVO-Konformität erreicht haben. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
- Was müssen wir tun?
- Was gilt überhaupt für uns?
- Und wie muss es ganz konkret aussehen?
Die knapp 30% der Vereine, die bereits Dokumente erstellt haben, treibt die Frage um: Wer überprüft unsere Dokumente auf Konformität?
Bußgelder und Strafen nehmen zu
Nach dem ersten Jahr des Inkrafttretens der DSGVO waren ca. 100 Verstöße in 6 Bundesländern gemeldet worden. In der Regel eher kleinere Delikte, wie Verstoß gegen die Zweckbindung, Offenlegung Daten in E-Mails von Privat-Personen kosteten zwischen 100 € und 2.500 €.
https://www.juraforum.de/ratgeber/datenschutzrecht/ein-jahr-dsgvo
Nach nun einem weiteren Jahr scheint die Schonfrist vorbei. Die ersten Bußgelder in Millionenhöhe sind verhängt worden, zwischenzeitlich auch an Kleinunternehmen….
In den Seminaren und Workshops geben wir die Antworten auf Ihre Fragen.
Ehrenamtstag | 5.Dezember 2020
Auch dieses Jahr haben über 30 Millionen Ehrenamtliche in Vereinen, Organisationen und Initiativen mehr als 5 Milliarden Ehrenamtsstunden der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Die Leistung Ihrer Ehrenamtsstunden mit dem Mindeststundenlohn multipliziert ergibt die sagenhafte Leistung von über 40 Milliarden Euro, die der Gesellschaft durch die Vereine und Ehrenamtlichen jährlich zur Verfügung gestellt wird. Hierfür sagt der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes | bvve e.V. allen unseren herzlichsten Dank. Unterstützen Sie auch in Zukunft die Gemeinschaft und das Gemeinwohl mit Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ohne Sie würde das soziale und gesellschaftliche Miteinander in Kommunen, Städten und Gemeinden nicht möglich sein. Im Regelfall werden über 90% der Veranstaltungen in Städten und Kommunen durch die Vereine und Ehrenamtlichen initiiert und abgedeckt.
Es ist Ihre Leistung – hierfür gebührt Ihnen der Dank.
Mit den besten Grüßen aus Konstanz zum Ehrenamtstag 2020
Hans-Jürgen Schwarz
Präsident des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V.
FÖRDERPROGRAMM
„Fit im Ehrenamt“ beim bvve
Der bvve ist für alle Vereine und Ehrenamtlichen da.
Weiterlesen …
DATENSCHUTZ
IM VEREIN
die aktuelle Brisanz im Verein!
Die nächsten Ausbildungen …
Jetzt Online beantragen:
Ihre persönliche Mitgliedschaft im bvve –
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.
Näheres und Anmeldeformular hier …
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die neue DSGVO ist ein Muss für jeden Verein!
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 für alle Vereine in Kraft.
Die DSGVO wird sich auf Sie und Ihren Vereinsalltag auswirken, egal wie groß Ihr Verein ist. Wenn Sie Daten zu Mitgliedern, Übungsleitern, Trainern oder Sponsoren verarbeiten, speichern oder nutzen, unterliegen Sie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der neuen DSGVO. Die DSGVO ist verpflichtend für alle Vereine – die Bußgelder und Strafen werden drastisch.
Sie als Vorstände sind voll umfänglich verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und damit haftbar! Informationen und einfach nutzbare Lösungen für Ihren Verein erhalten Sie in unseren Impuls-Vorträgen.
Impulsvorträge – Datenschutz im Verein
zu den Terminen
Tagesseminare „Fit im Datenschutz für meinen Verein“
zu den Terminen
Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Vereine, Verbände und Organisationen.
Themen | Inhalte
• Einführung in die gesetzlichen Grundlagen
• die Datenschutzverantwortung des Vereinsvorstandes
• die „Todsünden“ im Datenschutz und wie man sie als Verein vermeidet
• die Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit im Verein
• datenschutzrechtliche Anforderungen an die Satzung und Vereinshomepage
Die Zeit drängt – das Thema ist brisant. Die häufigsten Fragen zum Datenschutz im Verein FAQ
bvve-Förderprogramm „Fit-im Ehrenamt“
Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. startet für die Seminare und die Auditierung von Vereinen „Fit im Datenschutz für meinen Verein“ ein spezielles Förderprogramm. Der bvve ist für alle Vereine und Ehrenamtlichen da. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen, dass Vereine nicht wegen fehlender Finanzmittel von der Teilnahme ausgeschlossen sind oder nicht von den Angeboten des bvve partizipieren können.
Zu diesem Zweck haben hat der bvve das Förderprogramm „Fit-im-Ehrenamt“ initiiert. Die Förderung des bvve wird durch persönliche Gönner, Unterstützer und Förderern aus der Wirtschaft ermöglicht.
Zuschüsse aus dem Förderbereich für die Seminare, Workshops und Auditierungen von Vereinen im Datenschutz, erhalten Sie durch einen formlosen Antrag beim bvve.
Bitte senden Sie uns eine Mail mit kurzer Begründung und der gewünschten Förderhöhe. foerderung@bvve.de
Die Fülle der Vorteile
für Vereine im Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes | bvve
Vereine sind online und im wirklichen Leben verankert. Der bvve ist die Brücke zwischen virtueller und realer Welt. Gewinnen Sie neue Mitglieder, erreichen Sie neue Zuschauer, akquirieren Sie neue Sponsoren, werden Sie mit Ihren Events gefunden, zeigen Sie Präsenz, erleichtern Sie sich die Vereinsarbeit mit den Werkzeugen, Projekten und Tools, die Ihnen der bvve zur Verfügung stellt.