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Aktuelles

Neue Struktur für Engagement und Ehrenamt: Gesetz zur Anpassung der DSEE beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben die Änderung des Errichtungsgesetzes der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beschlossen. Damit werden die bereits im Mai 2025 neu geordneten politischen Zuständigkeiten für Engagement, Ehrenamt und Sport nun auch strukturell in der Stiftung verankert.

Was wurde konkret beschlossen?

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Errichtungsgesetzes der DSEE beschlossen. Damit werden neue politische Zuständigkeiten und Gremienstrukturen rechtlich umgesetzt.

Warum war eine Gesetzesänderung notwendig?

Die Zuständigkeiten für Engagement, Ehrenamt und Sport wurden bereits per Organisationserlass neu geregelt. Damit diese Änderungen auch in der Struktur der DSEE wirksam werden, musste das Errichtungsgesetz angepasst werden.

Was ändert sich im Stiftungsrat?

Der Stiftungsrat wird vergrößert und neu zusammengesetzt. Er umfasst künftig 22 statt bisher 19 Mitglieder. Neu hinzu kommen u. a. die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem zuständigen Ausschuss sowie ein weiteres zivilgesellschaftliches Mitglied.

Wer übernimmt den Vorsitz im Stiftungsrat?

Künftig hat die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt den dauerhaften Vorsitz. Zuvor wechselte rotierte dieser unter den Bundesministerien für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie des Innern (BMI).

Was bedeutet die Änderung für die Zivilgesellschaft?

Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich Engagement und Ehrenamt wird erhöht. Damit wird die Stimme der Zivilgesellschaft im Stiftungsrat gestärkt.

Welche Rolle spielt das Bundeskanzleramt künftig?

Das Bundeskanzleramt übernimmt die Rechtsaufsicht über die DSEE und bündelt die politischen Zuständigkeiten für Engagement, Ehrenamt und Sport.

Hat die Änderung direkte Auswirkungen auf Förderprogramme oder laufende Arbeit?

Es handelt sich um strukturelle Anpassungen. Die operative Arbeit der DSEE bleibt davon unberührt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz tritt zum 2. April 2026 in Kraft.

Änderungen im Überblick

Neue politische Zuständigkeit gebündelt im Bundeskanzleramt

Die Verantwortung für Engagement-, Ehrenamts- und Sportpolitik liegt künftig zentral bei der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.

Strukturelle Anpassung der DSEE gesetzlich verankert

Bundestag und Bundesrat haben die erforderliche Änderung des Errichtungsgesetzes beschlossen – damit werden die neuen Zuständigkeiten auch formal in der Stiftung abgebildet.

Stärkung des Stiftungsrats

  • Erweiterung von 19 auf 22 Mitglieder
  • Neuer Sitz für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt
  • Neuer Sitz für ein Mitglied des Bundestagsausschusses für Sport und Ehrenamt
  • Erhöhung der zivilgesellschaftlichen Sitze von 9 auf 10

Dauerhafter Vorsitz statt Rotationsprinzip

Der Vorsitz im Stiftungsrat wird künftig dauerhaft von der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übernommen. Das bisherige Rotationsverfahren entfällt.

Klare Zuständigkeitsstruktur durch neue Aufsicht

Die Rechtsaufsicht über die Stiftung wird dem Bundeskanzleramt zugeordnet.

Politische Aufwertung von Engagement und Ehrenamt

Die Änderungen unterstreichen die gewachsene Bedeutung des Themenfeldes auf Bundesebene.

Grafik mit dem Logo der DSEE, einem Paragraphen-Zeichen und dem Text: Änderungen am Errichtungsgesetz

Pressekontakt

Daniela Singhal

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