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Deutscher Engagementpreis 2024 im Live-Stream

Schaltet ein und seid dabei!
Die Verleihung des Deutschen Engagementpreises 2024 im Live-Stream

Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Berlin werden heute ab 18 Uhr die Gewinner:innen des Deutschen Engagementpreises 2024 in insgesamt sechs Kategorien ausgezeichnet. Wir freuen uns auf einen Abend, an dem engagierte Menschen aus ganz Deutschland mit ihren bewegenden und inspirierenden Geschichten im Zentrum stehen werden.

Zu den prominenten Laudator:innen gehören in diesem Jahr Lisa Paus, Bundesfamilienministerin, Prof. Dr. Maja Göpel, der Schauspieler und selbst engagierte Ludwig Trepte, VDK-Präsidentin Verena Bentele, die ehemalige Gewinnerin des Deutschen Engagementpreises Gülcan Çetin  sowie das Musikprojekt Sinfonia.

Und ihr könnt live dabei sein. Unser Partner ALEX Berlin wird die Preisverleihung live ab 18 Uhr aus dem Silent Green in Berlin streamen. Also, haltet das Popcorn bereit und schaltet ein unter:

https://www.deutscher-engagementpreis.de/livestream2024

Deutscher Engagementpreis

Der Deutsche Engagementpreis ist eine der wichtigsten Auszeichnungen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland und wurde vom Bündnis für Gemeinnützigkeit 2009 ins Leben gerufen. Er würdigt die Vielfalt und den Einsatz der Engagierten in ganz Deutschland und zeichnet herausragende freiwillige Organisationen und Projekte aus. Der Deutsche Engagementpreis ist ein Dachpreis, für den ausschließlich Preisträger:innen der über 650 Engagementpreise nominiert werden können. Seit 2024 wird er von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ausgerichtet, um die Wertschätzung und Sichtbarkeit für Ehrenamtliche weiter zu stärken. Mehr Informationen unter: www.deutscher-engagementpreis.de

Preisverleihung live verfolgen: zum Live-Stream

Grafik mit gelbem Hintergrund, einem gezeichneten Megafon und dem Text: Bleibt informiert! Was gibt es Neues bei der DSEE? Mit unserem Newsletter halten wir euch auf dem Laufenden.

Impressionismus : Vive l’Abrissbirne!

Die Berliner Nationalgalerie enthüllt eine wenig bekannte Seite der heute als Schönwettermaler geltenden Impressionisten – sie waren frühe Fans von Kahlschlag im Stadtbild und extrabreiten Straßen.

Neue kommunistische Partei: Traum von der Planwirtschaft

Wer sich für die Ideen von Lenin und Marx interessiert, kann bald sein Wahlkreuz bei der Revolutionären Kommunistischen Partei setzen. Die wurde jüngst in den Berliner „Nostalgie Festsälen“ gegründet – und scheint vor allem junge Menschen anzusprechen.

E-Rechnung ab dem 01.01.2025 – Was müssen Vereine und gemeinnützige Organisationen jetzt tun?

E-Rechnung ab dem 01.01.2025 – Was müssen Vereine und gemeinnützige Organisationen jetzt tun?

Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend – auch für gemeinnützige Vereine können sich wichtige Änderungen ergeben. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengefasst.

1. E- Rechnung – Was ist das?

Die sogenannte elektronische Rechnung ist ein standardisiertes, maschinenlesbares Rechnungsformat. Ein Datensatz, der an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung angehängt ist.

Zur Klarstellung: Eine via E-Mail übermittelte Rechnung ist KEINE E-Rechnung in diesem Sinne.

2. Warum wird eine solche Rechnung eingeführt?

Die E-Rechnung dient der Bekämpfung von Straftaten, genauer: der Hinterziehung von Umsatzsteuern. Am Ende des Einführungsprozesses der E-Rechnung sollen Rechnungen von Unternehmen dann nicht nur dem Rechnungsempfänger, sondern auch unmittelbar dem Finanzamt übermittelt werden. Zudem erleichtert die standardisierte, maschinenlesbare Form der Rechnungen den Finanzbehörden die Durchführung von Steuerprüfungen.

3. Ist mein Verein verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen/zu versenden?

Ja, sofern der Verein einen umsatzsteuerpflichtigen Zweckbetrieb und/oder einen umsatzsteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

Nein, wenn der Verein weder einen Zweckbetrieb und/oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat.

Nein, wenn der Verein keine umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte tätigt.

4. Gibt es Ausnahmen bei der Rechnungserstellung?

E-Rechnungen müssen nicht erstellt werden

  • bei Rechnungen an Endverbraucher und Privatpersonen,
  • bei bestimmten umsatzsteuerfreien Umsätzen, z.B. Seminargebühren,
  • bei Rechnungen, die einen Gesamtbetrag von 250 € nicht übersteigen,
  • bei Rechnungen von ausländischen Rechnungsstellern oder Rechnungen an ausländische Rechnungsempfänger.

5. Muss mein Verein in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen?

Ja, unbedingt! Im Moment scheinen sich zwei Formate der E-Rechnung durchzusetzen. Diese heißen „XRechnung“ und „ZUGFeRD“. Es handelt sich bei beiden Formaten im Grunde um PDF-Dateien, an die der elektronische Datensatz angehängt ist. Diese Rechnungen können normal ausgedruckt und zu den Buchhaltungsunterlagen genommen werden, sofern der Verein noch eine händische Buchhaltung führt, was im Übrigen nicht zu empfehlen ist.

Besondere Maßnahmen sind daher zurzeit nicht erforderlich.

Sollte der Verein eine elektronische Buchführung haben, so ist beim jeweiligen Anbieter zu prüfen, ob das verwendete Programm die Voraussetzungen zum Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen hat.

6. Gibt es Übergangsregelungen?

Für die Umsetzung der E-Rechnung gibt es einige Übergangsregelungen:

  • Bis Ende 2026 können Rechnungen noch als sonstige Rechnungen ausgestellt und übermittelt werden, z.B. auf Papier oder als PDF-Datei.
  • Bis Ende 2027 können kleinen Unternehmen, die einen Gesamtumsatz von maximal 800.000 Euro im vorherigen Kalenderjahr erzielt haben, Rechnungen ebenfalls noch als sonstige Rechnungen ausstellen.
  • Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen bei inländischen Umsätzen mit inländischen Unternehmen E-Rechnungen versenden.

Bei direkten Fragen rund um rechtliche Fragestellungen wendet euch sich direkt an unsere Kolleginnen und Kollegen in der Beratung. Sendet hierzu eine E-Mail an hallo@d-s-e-e.de.

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