Bund, Länder und Kommunen haben sich auf ein Schiedsgericht für NS-Raubkunst geeinigt. Bedeutende Neuerung: die „einseitige Anrufbarkeit“.
Nazi-Kunstraub: Wem gehört die von Nazis gestohlene Kunst in deutschen Museen?
von hsschwarz | Okt. 9, 2024 | SZZ | 0 Kommentare