
Bund, Länder und Kommunen haben sich auf ein Schiedsgericht für NS-Raubkunst geeinigt. Bedeutende Neuerung: die „einseitige Anrufbarkeit“.

Bund, Länder und Kommunen haben sich auf ein Schiedsgericht für NS-Raubkunst geeinigt. Bedeutende Neuerung: die „einseitige Anrufbarkeit“.