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Thüringen Förderung Kommunen

Fördermöglichkeiten für Kommunen in Thüringen

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert kleinere Projekt im Bereich des bürgergesellschaftlichen Engagements mit verschiedenen Förderprogrammen. Sie unterstützt allgemein die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates Thüringen.

Webseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung

Stiftungen als Kooperationspartner im lokalen und regionalen Umfeld

Im Regelfall stehen Kommunen bei Förderstiftungen als Fördermittelempfänger nicht im Fokus. Ihr habt dennoch die Möglichkeit, eine lokale oder regionale Stiftung als Kooperationspartner für euer Projekt anzufragen. Auf der Stiftungsplattform eures Bundeslandes findet ihr möglicherweise eine Stiftung, die zum Thema eures Projektes passt.

Stiftungsplattform Thüringen

Schleswig-Holstein Förderung Kommunen

Fördermöglichkeiten für Kommunen in Schleswig-Holstein

Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern. Gefördert werden:

  • Maßnahmen, die die Situation der Ehrenamtlichen vor Ort verbessern;
  • die Gewinnung von Engagierten (insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen);
  • Koordinierungsaufgaben;
  • die Einbeziehung von Kommunalverwaltung und -politik (Sensibilisierung für das Thema „Ehrenamt“);
  • der Auf- und Ausbau der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Arbeit;
  • die Bereitstellung von Material, Hilfsmitteln und Räumlichkeiten und
  • Fortbildungen und Qualifizierungen der Ehrenamtlichen.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Antragstellung an: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung  

E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

Weitere Informationen

Stiftungen als Kooperationspartner im lokalen und regionalen Umfeld

Im Regelfall stehen Kommunen bei Förderstiftungen als Fördermittelempfänger nicht im Fokus. Ihr habt dennoch die Möglichkeit, eine lokale oder regionale Stiftung als Kooperationspartner für euer Projekt anzufragen. Auf der Stiftungsplattform eures Bundeslandes findet ihr möglicherweise eine Stiftung, die zum Thema eures Projektes passt.

Stiftungsplattform Schleswig-Holstein