Steuerlich lassen sich die Einnahmen des Vereins in vier unterschiedliche Bereiche aufteilen. Diese werden von den Behörden auch als „Sphären“ bezeichnet.
Die Kerntätigkeit eines gemeinnützigen Vereins ist in der Satzung festgelegt und wird als ideeller Bereich bezeichnet. Die dort erzielten Einnahmen sind für den Verein steuerfrei und berechtigen zur Ausstellung von Spendenquittungen. Hierzu zählen beispielsweise echte Mitgliedsbeiträge oder Spenden.
Zur Vermögensverwaltung gehören Tätigkeiten, bei denen der Verein sein vorhandenes Vermögen nutzt, um Einnahmen zu erzielen. Typische Beispiele sind Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie, Zinsen auf einem Bankkonto oder sonstige Einnahmen aus Kapitalanlagen.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, sofern sich der Verein, um Einnahmen zu erzielen, am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr beteiligt, etwa durch den Betrieb einer Vereinsgaststätte oder die Vermietung von Werbeflächen auf Trikots oder Banden.
Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der dem Vereinszweck dient, wenn zum Beispiel Eintrittsgelder für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen eingenommen werden.
Für steuerliche Zwecke ist es bedeutsam, welchem Bereich Einnahmen zuzuordnen sind.