Italiens Traumfrau Sophia Loren wird 90: Stolz und Leidenschaft

In Italien ist sie ein Symbol für die Vitalität der Neapolitaner, in Hollywood wurde sie zum Inbegriff der Italienerin: Sophia Loren zum neunzigsten Geburtstag.

In Italien ist sie ein Symbol für die Vitalität der Neapolitaner, in Hollywood wurde sie zum Inbegriff der Italienerin: Sophia Loren zum neunzigsten Geburtstag.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert kleinere Projekt im Bereich des bürgergesellschaftlichen Engagements mit verschiedenen Förderprogrammen. Sie unterstützt allgemein die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates Thüringen.
Im Regelfall stehen Kommunen bei Förderstiftungen als Fördermittelempfänger nicht im Fokus. Ihr habt dennoch die Möglichkeit, eine lokale oder regionale Stiftung als Kooperationspartner für euer Projekt anzufragen. Auf der Stiftungsplattform eures Bundeslandes findet ihr möglicherweise eine Stiftung, die zum Thema eures Projektes passt.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern. Gefördert werden:
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Antragstellung an: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
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Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt fördert die ehrenamtliche Tätigkeit von Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern in der Kommune oder im Landkreis. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Das Förderprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt unterstützt Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“ und weitere Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse oder Modellprojekte.
Fördermittelgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
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Das Angebot „Engagierte Kommune“ möchte ehrenamtliches Engagement fördern und unterstützende Rahmenbedingungen schaffen. Ein Team jeder teilnehmenden Kommune, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kommune, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, wird auf Landesebene geschult und qualifiziert, um eine strategische Entwicklung des Engagements vor Ort voranzutreiben und ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen.
Ziel ist, das freiwillige Engagement in den Kommunen zu stärken. Kommunen sollen dabei begleitet und qualifiziert werden, eigene Strategien für eine nachhaltige Förderung des lokalen Engagements zu entwickeln und zu realisieren – in Zusammenarbeit und auf Augenhöhe mit der Zivilgesellschaft und den örtlichen Unternehmen. Individuelle Konzepte für neues Engagement sollen erarbeitet, bestehendes Engagement soll gefördert und vernetzt werden.
Die „Engagierte Kommune“ richtet sich an kreisfreie und kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden und seit 2023 auch an Landkreise in Rheinland-Pfalz. Es können jährlich max. 5.000 Euro beantragt werden. Der Projektzeitraum ist zunächst bis Ende 2025 befristet.
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„Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“ ist das Heimat-Förderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Im Blick steht dabei das größtenteils ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen sowie Kommunen zur Gestaltung der vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung NRW fördert Projekte und Vorhaben, die Heimatgeschichte öffentlich erlebbar machen, lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.
Hierfür stehen die fünf Förder-Elemente „Heimat-Scheck“, „Heimat-Preis“, „Heimat-Fonds“, „Heimat-Werkstatt“ und „Heimat-Zeugnis“ zur Verfügung.
Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode 2018 bis 2022 wird die Heimatförderung fortgesetzt. Für die Jahre 2023 bis 2027 werden erneut jedes Jahr Fördermittel zur Vermittlung von Heimatgeschichte zur Verfügung gestellt.
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